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Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Alle an der Universität Freiburg tätigen Wissenschaftler/innen sind zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Hierzu zählen insbesondere folgende Prinzipien wissenschaftlichen Arbeitens:

  • nach den anerkannten Regeln (lege artis) zu arbeiten,
  • Forschungsergebnisse zu dokumentieren,
  • sich im Hinblick auf die Beiträge von Partnerinnen und Partnern, Konkurrentinnen und Konkurrenten sowie Vorgängerinnen und Vorgängern ehrlich zu verhalten,
  • wissenschaftliches Fehlverhalten zu vermeiden und ihm vorzubeugen.

 

Im Rahmen der Maßnahmen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis muss ab dem Wintersemester 2012/2013 jeder am Institut für Archäologische Wissenschaften verfassten Hauptseminararbeit eine vom Autor/von der Autorin unterschriebene Erklärung zur wissenschaftlichen Praxis beigelegt werden.

Das benötigte Formular können Sie über folgenden Link herunterladen:
Erklärung zur wissenschaftlichen Praxis

 

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