Verlängerung Masterarbeit
Im Rahmen der 31. Änderungssatzung zur M.A.-Prüfungsordnung vom 30.09.2016 wurde die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit von vier auf fünf Monate verlängert.
Welche Auswirkungen die Verlängerung der Bearbeitungszeit auf die Antragsverfahren und -fristen auf Zulassung zur Masterarbeit haben, entnehmen Sie bitte den Informationen des Prüfungsamts auf www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/master