Exkursionen, Lehrgrabungen und Praktika
Lehrveranstaltungen aus dem Bereich "Archäologische Praxis" und Exkursionen sind fester Bestandteil der meisten B.A.- und M.A.-Studiengänge am IAW.
Während des B.A.- und M.A.- Studiums der Archäologischen Wissenschaften werden mindestens ein Grabungspraktikum sowie in der Regel noch ein weiteres Praktikum in einem fachspezifischen Tätigkeitsumfeld absolviert. Die Praktika werden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit absolviert und selbständig von den Studierenden mit den Einrichtungen vereinbart. Das IAW bietet in unregelmäßigen Abständen auch selbst Lehrgrabungen an bzw. ist im Rahmen von Kooperationen an Lehrgrabungen beteiligt und kann entsprechende Kontakte vermitteln.
Exkursionen sind außerhalb der Universität durchgeführte Lehrveranstaltungen und umfassen den Besuch von Museen, Ausgrabungsstätten und Denkmälern. Sie werden vom Institut für Archäologische Wissenschaften organisiert und ermöglichen den Studierenden die direkte und eingehende Auseinandersetzung mit den Studienobjekten vor Ort.
FAQs zu Praktika und Exkursionen
Wieviele Praktika muss ich absolvieren und wie lange dauern diese?
Die Anzahl von Pflichtpraktika ist abhängig vom jeweiligen Studiengang und in der jeweiligen Prüfungsordnung definiert. Im B.A. Archäologische Wissenschaften (HF) sind zwei Praktika (mindestens eines davon auf einer archäologischen Ausgrabung) zu absolvieren. Ein Praktikum umfasst vier Wochen bzw. 20 Arbeitstage, eine Splittung in zweimal zwei Wochen ist möglich.
Ab wann kann ich Praktika absolvieren und an Exkursionen teilnehmen?
Die Teilnahme an Exkursionen ist ab dem 1. Fachsemester möglich. Einige Fachrichtungen bieten sogar in den ersten Wochen spezielle Exkursionen für Erstsemester an.
Praktika werden ab dem 2./3. Fachsemster empfohlen, eine feste zeitliche Vorgabe gibt es aber nicht.
Wie finde ich ein geeignetes Praktikum?
Welche Praktika zum individuellen Studienverlauf und der fachlichen Ausrichtung passen, klären die Studierenden am besten in einem persönlichen Gespräch mit den Studienfachberater*innen im IAW. Diese können auch bei der Suche nach Praktika bzw. bei der Vermittlung von Praktikumsadressen unterstützen. Darüber hinaus bieten sich Initiativbewerbungen z.B. in Museen, Denkmalämtern oder Grabungsfirmen an. Eine aktuelle Übersicht mit externen und internen Praktika/Lehrgrabungen finden Sie unten.
Müssen Praktika und Exkursionen zu der Fachrichtung meiner Vertiefung passen?
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, mindestens ein Praktikum aus dem Bereich der als Vertiefung gewählten Fachrichtung zu absolvieren, dies ist aber nicht vorgeschrieben; Praktika aus anderen Fachrichtungen sind also möglich, ein archäologischer Bezug sollte aber immer gegeben sein.
Exkursionen können sich die Studierenden aus dem Gesamtangebot des IAW aussuchen. Einige Abteilungen bieten einmal im Jahr sogenannte "große Exkursionen" an, die in der Regel von Studierenden belegt werden, die in dieser Fachrichtung vertiefen.
Wie viele Exkursiontage benötige ich?
Der Umfang an Exkursionstagen ist abhängig vom jeweiligen Studiengang und in der jeweiligen Prüfungsordnung definiert. Im B.A. Archäologische Wissenschaften (HF) müssen am Ende des Studiums insgesamt zehn Exkursionstage nachgeiesen werden. Dabei ist es den Studierenden überlassen, ob sie an einer "großen Exkursion" im Umfang von zehn Tagen teilnehmen oder studienbegleitend mehrere kleine Exkursionen bzw. Tagesexkursionen absolvieren und die Tage auf diesem Weg sammeln.
Wie werden meine Exkursionstage und Praktika verbucht?
Für Exkursionstage (sowohl Tages- als auch große Exkursionen) lassen Sie sich bitte vom Sekretariat der Abteilung, die die Exkursion organisiert, Teilnahmebestätigungen in Form von Papierscheinen ausstellen. Diese sammeln Sie, bis die geforderte Zahl an Exkursionstagen vollständig ist, und reichen sie als Kopie bei der Studiengangkoordination Ihres Studiengangs ein. Diese verbucht die SL dann direkt im HISinOne. Dasselbe Prinzip gilt für vom IAW organisierte Lehrgrabungen.
Für absolvierte Praktika müssen Sie sich vom Praktikumsgeber einen Nachweis über Umfang, Dauer und geleistete Tätigkeiten ausstellen lassen. Diesen reichen Sie als Kopie bei der Studiengangkoordination Ihres Studiengangs ein. Zusätzlich ist ein Praktikumsbericht zu schreiben, siehe Prüfungsordnung.